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11.9. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 12 Abs 10–13 UStG)

Berger3. AuflMärz 2025

Berichtigung des Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzug

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Grundsätzlich ist die Vorsteuerabzugsberechtigung nach den Verhältnissen zu beurteilen, die im Zeitraum des Leistungsbezugs (Ausführung der Lieferung oder Dienstleistung für das Unternehmen des Leistungsempfängers) gegeben sind. § 12 Abs 10 UStG sieht eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs vor, wenn sich die Verhältnisse bzw Voraussetzungen, die für den Vorsteuerabzug im Veranlagungszeitraum des Leistungsbezugs maßgebend waren, in einem folgenden Zeitraum ändern.

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