Berichtigung des Vorsteuerabzug
Vorsteuerabzug
Grundsätzlich ist die Vorsteuerabzugsberechtigung nach den Verhältnissen zu beurteilen, die im Zeitraum des Leistungsbezugs (Ausführung der Lieferung oder Dienstleistung für das Unternehmen des Leistungsempfängers) gegeben sind. § 12 Abs 10 UStG sieht eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs vor, wenn sich die Verhältnisse bzw Voraussetzungen, die für den Vorsteuerabzug im Veranlagungszeitraum des Leistungsbezugs maßgebend waren, in einem folgenden Zeitraum ändern.