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11.8. Berechnung des Vorsteuerabzuges (§ 12 Abs 4 UStG)

Berger3. AuflMärz 2025

11.8.1. Direkte Zuordnung

Vorsteuerabzug

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Grundsätzlich müssen Vorsteuerbeträge nach der Zuordnung zu steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätzen aufgeteilt werden. Nur die Vorsteuern, die den steuerpflichtigen Umsätzen zurechenbar sind, sind abzugsfähig.

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