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9.1. Normalsteuersatz

Berger3. AuflMärz 2025

9.1.1. Einheitlichkeit der Leistung

226
Für die Umsatzsteuer ist der Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung zu beachten. Bei der Lieferung von Gegenständen, welche dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterliegen, ist dieser auch auf unselbständige Nebenleistungen, wie zB Verpackungen und Transportkosten, anzuwenden. Dies gilt auch, wenn das Entgelt für die Nebenleistung gesondert in Rechnung gestellt wird.

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