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8.2. Unechte Steuerbefreiung (§ 6 Abs 1 Z 7–28 UStG)

Berger3. AuflMärz 2025

8.2.1. Finanzdienstleistungen

8.2.1.1. Bankgeschäfte

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Die meisten Bankgeschäfte sind unecht umsatzsteuerbefreit (beispielsweise eine Kreditaufnahme oder die Führung eines Gehaltskontos). Bei Warenkrediten und bei Kreditkarten kann auf die Steuerbefreiung verzichtet werden:

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