Berger, Fallbeispiele zur Umsatzsteuer3 (2025) Rz 189189
Die meisten Bankgeschäfte sind unecht umsatzsteuerbefreit (beispielsweise eine Kreditaufnahme oder die Führung eines Gehaltskontos). Bei Warenkrediten und bei Kreditkarten kann auf die Steuerbefreiung verzichtet werden: