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6.5. Besorgungsleistungen (§ 3a Abs 4 UStG)

Berger3. AuflMärz 2025

Besorgungsleistungen

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Besorgung liegt vor, wenn ein Unternehmer im eigenen Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers die Erbringung einer Dienstleistung eines Dritten für den Auftraggeber organisiert. Ein Besorgen ist auch dann gegeben, wenn der Unternehmer im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Auftraggebers eine Leistung an einen Dritten erbringt.

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