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6.3. Tauschähnlicher Umsatz (Abs 2)

Berger3. AuflMärz 2025

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Ein tauschähnlicher Umsatz liegt vor, wenn eine sonstige Leistung mit einer Lieferung oder anderen sonstigen Leistung getauscht wird.

118. Beispiel:

Ein Maler M malt die Geschäftsräume eines Elektrogeschäftes E aus (20 Stunden, üblicher Stundensatz € 40,00 netto) und erhält dafür einen Fernseher im Verkaufswert von € 1.000,00 netto für sein Heim.

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