Entnahme von sonstigen Leistungen
§ 3a Abs 2 UStG stellt die Entnahme von Dienstleistungen einer sonstigen Leistung gleich. Dabei werden zwei Umsätze unterschieden:die Verwendungsentnahme eines Gegenstands;Entnahme von sonstigen Leistungen
§ 3a Abs 2 UStG stellt die Entnahme von Dienstleistungen einer sonstigen Leistung gleich. Dabei werden zwei Umsätze unterschieden:die Verwendungsentnahme eines Gegenstands;