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5.13. Erwerb kraft Umsatzsteueridentifikationsnummer (Art 3 Abs 8 UStG)

Berger3. AuflMärz 2025

Erwerb kraft Umsatzsteueridentifikationsnummer

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Verwendet der Abnehmer die Mehrwertsteueridentifikationsnummer eines anderen Landes als des Landes des ig Erwerbs und erbringt er nicht den Nachweis, dass der ig Erwerb bereits im Bestimmungsland der Ware besteuert ist, bewirkt dies einen zweiten Ort des ig Erwerbs.

Seite 59

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