Wieder einmal sorgt der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit diskussionswürdigen Urteilen unter Jurist/innen, Personalist/innen und Personalverrechner/innen europaweit für Aufregung und Unbehagen.
In zwei Fällen aus Deutschland ging es um die Vergütung für Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten (über das dienstvertragliche Teilzeitausmaß hinaus).