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8.3. BUAK: Einbeziehung von Spenglern

Kraft/Kronberger1. AuflJänner 2025

Spenglerbetriebe werden durch eine Gesetzesänderung (BGBl. I Nr. 120/2024) generell in den Geltungsbereich des BUAG aufgenommen (ausgenommen sind lediglich die Lüftungs- und Galanteriespenglerbetriebe). Die Übernahme ins BUAK-System erfolgt allerdings - je nach Sachbereich - zu unterschiedlichen Zeitpunkten (siehe insbesondere § 43 BUAG):

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