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8.2. Vorzeitiger Mutterschutz während Elternkarenz?

Kraft/Kronberger1. AuflJänner 2025

Wird eine Arbeitnehmerin während der gesetzlichen Elternkarenz neuerlich schwanger und erfolgt die Ausstellung eines amts- oder fachärztlichen Freistellungszeugnisses (individuelles Beschäftigungsverbot), ist eine vorzeitige Beendigung der Karenz nicht mehr zulässig (§ 15f Abs 4a MSchG).

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