Die Abrechnung älterer Personen weist bekanntlich zahlreiche lohnabgaben- und beitragsrechtliche Besonderheiten auf. Manche Lohnabgaben bzw Beiträge entfallen ab einem bestimmten Lebensalter, wobei die verschiedenen Begünstigungen an teils unterschiedliche Altersgrenzen anknüpfen. Für so manche Begünstigung wird außerdem nach dem Geschlecht differenziert oder kommt es auf das Vorliegen spezieller Zusatzvoraussetzungen an. Seite 33