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6.4. E-Auto (Firmenwagen) während Mutterschutz

Kraft/Kronberger1. AuflJänner 2025

Wenn eine Arbeitnehmerin ein firmeneigenes emissionsfreies Fahrzeug (zB E-Auto) auch privat nutzen darf, beträgt der abgabenrechtliche Sachbezugswert null. Für den Fall des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots („Wochenhilfe“) stellt sich die Frage, ob und wie die Privatnutzung des E-Fahrzeuges im Zusammenhang mit der Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld zu berücksichtigen ist.

Nach Ansicht der ÖGK ist zu unterscheiden:

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