Wenn eine Arbeitnehmerin ein firmeneigenes emissionsfreies Fahrzeug (zB E-Auto) auch privat nutzen darf, beträgt der abgabenrechtliche Sachbezugswert null. Für den Fall des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots („Wochenhilfe“) stellt sich die Frage, ob und wie die Privatnutzung des E-Fahrzeuges im Zusammenhang mit der Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld zu berücksichtigen ist.
Nach Ansicht der ÖGK ist zu unterscheiden: