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A. Überblick

Tanzer/Unger8. AuflOktober 2024

§ 293

§ 293a

§ 293b

Berichtigung von offenkundigen Schreib- bzw Rechenfehlern

Berichtigung wegen Verletzung rechtlicher Interessen durch die Angabe einer (falschen) Einkunftsart in einem Abgabenbescheid

Berichtigung aufgrund offenkundiger Erklärungsfehler der Partei

auf Parteienantrag oder amtswegig

nur auf Parteienantrag

auf Parteienantrag oder amtswegig

Ermessensmaßnahme

Ermessensmaßnahme

Ermessensmaßnahme

Teilrechtskraft

kein Eingriff in die Rechtskraft, da nur die Begründung richtiggestellt wird

Teilrechtskraft

Jahresfrist

Keine Frist, weil keine Änderung des Bescheides (Spruchs)

Verjährungsfrist

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