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D. Die Maßnahmenbeschwerde (§ 283 BAO idF AbgÄG 2016)

Tanzer/Unger8. AuflOktober 2024

1. Überblick

Nach Art 130 Abs 1 Z 2 B-VG erkennen die Verwaltungsgerichte über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit. Gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt kann wegen Rechtswidrigkeit Beschwerde erheben, wer durch sie in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet (Art 132 Abs 2 B-VG).

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