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B. Verfahrenshilfe in Abgabenverfahren (§ 292 BAO)

Tanzer/Unger8. AuflOktober 2024

Mit dem AbgÄG 2016 (Inkrafttreten: 1.1.2017, anwendbar auf alle offenen Fälle, vgl VwGH 25.4.2019, Ra 2017/13/0061) wurde neben der bislang bereits existenten Verfahrenshilfe im Finanzstrafverfahren (§ 77 FinStrG) und der per 1.1.2017 ebenfalls neu geregelten Verfahrenshilfe in allgemeinen Verwaltungsverfahren (§§ 8 und 44 VwGVG idF VwGVG-ÄG 2016) nunmehr – zur Herstellung einer dem Art 47 GRC entsprechenden Rechtslage (vgl ErläutRV 1352 BlgNR XXV. GP 1) – auch für Abgabenverfahren (vor dem BFG oder den LVwG) das Institut der Verfahrenshilfe erstmals eingeführt.

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