Im Interesse der Verfahrensökonomie sieht die BAO ein System von Grundlagenbescheiden und abgeleiteten Bescheiden vor.
Grundlagenbescheide ieS sind Feststellungs-, aber auch Mess-, Zerlegungs- und Zuteilungsbescheide (§§ 186, 188, 194–197 BAO). Die im Rahmen der Einheitsbewertung (§ 36 BewG) zur Einsicht aufgelegten Schätzungsergebnisse stellen gem § 11 Abs 6 BodenschätzungsG ebenfalls gesonderte Feststellungen iSv § 185 BAO dar.