Bei Versäumung einer Fallfrist (zB Frist zur Einbringung von Beschwerden, Vorlageanträgen, Wiederaufnahme- und Wiedereinsetzungsanträgen oder für eine Mängelbehebung) gehen grundsätzlich die vorhandenen Rechte verloren. Die Partei ist sodann auf eine Wiedereinsetzung angewiesen, um den Fehler ungeschehen zu machen.