vorheriges Dokument
nächstes Dokument

A. Geheimnisschutz für die Abgabepflichtigen

Tanzer/Unger8. AuflOktober 2024

1. „Relatives Berufsgeheimnis“

„Die Aussage darf von einem Zeugen verweigert werden […] c) über Fragen, die er nicht beantworten könnte, ohne eine ihm obliegende gesetzlich anerkannte Pflicht zur Verschwiegenheit, von der er nicht gültig entbunden wurde, zu verletzen oder ein Kunst-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis zu offenbaren.“ (§ 171 Abs 1 lit c BAO)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte