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K. Auswirkungen der Gemeinnützigkeit im materiellen Abgabenrecht

Tanzer/Unger8. AuflOktober 2024

1. Körperschaftsteuer

Hier besteht Steuerpflicht des entbehrlichen Hilfsbetriebes und eines an sich begünstigungsschädlichen Neben- oder Gewerbebetriebes, soweit keine Ausnahmegenehmigung nach § 44 Abs 2 BAO eingreift.

§ 1 Abs 3 Z 3 iVm § 5 Z 6 KStG regelt die beschränkte Steuerpflicht mit Einkünften nach § 21 Abs 2 und 3 (Einkünfte, die am Abzugsweg besteuert werden) betreffend die KESt.

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