vorheriges Dokument
nächstes Dokument

I. Zeitliche Anforderung (§ 43 BAO)

Tanzer/Unger8. AuflOktober 2024

§ 43 ist als Fortsetzung der Bestimmungen des § 41 und § 42 zu verstehen.

Während § 41 den Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit normiert und § 42 den der materiellen Satzungsmäßigkeit bestimmt, vereinigt § 43 diese beiden Prinzipien und ordnet an, dass die Voraussetzungen der formellen Satzungsmäßigkeit und die der entsprechenden tatsächlichen Geschäftsführung gleichzeitig erfüllt sein müssen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte