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E. Steuerrecht und Rechtssicherheit

Tanzer/Unger8. AuflOktober 2024

1. Rückwirkung von (belastenden) Abgabengesetzen

Hinsichtlich denkbarer Rückwirkungen können zwei Fälle unterschieden werden:

1.1 Echte Rückwirkung (Rückwirkung im engeren Sinne)

Ein bereits gesetzlich zu subsumieren gewesener Sachverhalt wird nachfolgend einer verschlechternd-abweichenden Beurteilung unterstellt (rückwirkende Schaffung einer Steuerschuld oder eine schon entstandene Steuerschuld wird rückwirkend verschärft): Kaum praktisch.

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