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12.1. Begriff und gesetzliche Grundlagen

Köllensperger1. AuflNovember 2024

Grundverkehr

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Unter Grundverkehr ist, ausgehend von Art 10 Abs 1 Z 6 B-VG, jeder rechtsgeschäftliche Verkehr mit Grund und Boden im weitesten Sinn zu verstehen.12731273Lienbacher, ZfV 1996, 331; Rassi, Grundbuchsrecht3 Rz 7.1. Durch die Grundverkehrsgesetze der einzelnen Bundesländer unterliegt der Erwerb von Rechten an Grundbuchskörpern gewissen Einschränkungen.12741274Rassi, Grundbuchsrecht3 Rz 7.1.

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