9.5.1. Grundbuchsantrag
9.5.1.1. Formerfordernisse
Grundbuchsantrag
Protokollarantrag
Grundbuchsanträge sind grundsätzlich schriftlich bzw elektronisch einzubringen; nur in einfachen Fällen können sie auch zu Protokoll gegeben werden (§ 83 Abs 1 GBG). Der mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 abgeschaffte Protokollarantrag wurde mit der GB-Nov 2012 zur Erleichterung des Rechtszugangs für „einfache Fälle“ wieder eingeführt. Darunter sindSeite 175