Veräußerungs- und Belastungsverbot
Nach dem Entstehungsgrund wird zwischen gesetzlichen, richterlichen und rechtsgeschäftlichen Veräußerungs- und/oder Belastungsverboten unterschieden. Allen gemeinsam ist, dass sie – wenn auch in unterschiedlichem Maße – die Verfügungsfreiheit des Eigentümers und damit die Verkehrsfähigkeit der verbotsbetroffenen Sache beschränken.