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7.9. Veräußerungs- und Belastungsverbot

Köllensperger1. AuflNovember 2024

Veräußerungs- und Belastungsverbot

322
Nach dem Entstehungsgrund wird zwischen gesetzlichen, richterlichen und rechtsgeschäftlichen Veräußerungs- und/oder Belastungsverboten unterschieden. Allen gemeinsam ist, dass sie – wenn auch in unterschiedlichem Maße – die Verfügungsfreiheit des Eigentümers und damit die Verkehrsfähigkeit der verbotsbetroffenen Sache beschränken.

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