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2.3. Grundbuchseinlage und Grundbuchskörper

Köllensperger1. AuflNovember 2024

Einlagezahl

Grundbuchseinlage

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Das Hauptbuch ist in Abteilungen, die sog Grundbuchseinlagen, unterteilt (§ 2 Abs 1 GBG), deren Bezeichnung noch aus jener Zeit stammt, in der das Grundbuch nicht als Buch gebunden war, sondern aus einer Mappe mit einfachen Einlageblättern bestand.2525Rechberger/Bittner, Grundbuchsrecht2 Rz 36. Jede Grundbuchseinlage besitzt zu ihrer eindeutigen Unterscheidbarkeit eine eigene Einlagezahl (EZ). Die Einlagezahlen werden jeweils für eine Katastralgemeinde von 1 aufwärts vergeben und selbst im Fall ihres Freiwerdens – etwa durch Abschreibung des gesamten Gutsbestands einer Einlage – nicht neuerlich verwendet.2626Siehe Rechberger/Bittner, Grundbuchsrecht2 Rz 36.

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