Einlagezahl
Grundbuchseinlage
Das Hauptbuch ist in Abteilungen, die sog Grundbuchseinlagen, unterteilt (§ 2 Abs 1 GBG), deren Bezeichnung noch aus jener Zeit stammt, in der das Grundbuch nicht als Buch gebunden war, sondern aus einer Mappe mit einfachen Einlageblättern bestand.25 Jede Grundbuchseinlage besitzt zu ihrer eindeutigen Unterscheidbarkeit eine eigene Einlagezahl (EZ). Die Einlagezahlen werden jeweils für eine Katastralgemeinde von 1 aufwärts vergeben und selbst im Fall ihres Freiwerdens – etwa durch Abschreibung des gesamten Gutsbestands einer Einlage – nicht neuerlich verwendet.26