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7.2. Suspendierung des Arztes

Wallner3. AuflJuli 2024

Bei Gefahr im Verzug kann eine Suspendierung des Arztes ausgesprochen werden. Dafür gibt es zwei verschiedene Rechtsgrundlagen.

§ 62 regelt die vorläufige Untersagung der Berufsausübung durch den LH bei Gefahr im Verzug.

Diese kann sowohl im Rahmen eines Mandatsverfahrens als auch eines ordentlichen Verwaltungsverfahrens ausgesprochen werden.157157Schwetz, Die vorläufige Untersagung der Berufsausübung im Ärzte-, Zahnärzte- und Hebammenrecht, JBl 2021, 763 (769).

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