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2. Pensionsversicherung

Bendlinger4. AuflOktober 2024

2.1. Im EU/EW-Raum

Leistungsrechtliche Aspekte

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Werden Beiträge zur Pensionsversicherung in einem EU/EWR-Mitgliedstaat geleistet, so werden die Versicherungszeiten in allen Mitgliedstaaten für die Prüfung, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, zusammengerechnet.

Beispiel:

Sind in Österreich dafür 180 Beitragsmonate nötig, besteht ein Pensionsanspruch, wenn in Österreich 7 und in Deutschland 8 Beitragsjahre vorliegen.

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