1.1. Leistungsanspruch in EU/EWR-Staaten
Leistungsrechtliche Aspekte
Im Anwendungsbereich der VO (EG) 883/2004 gilt der Grundsatz, dass Geldleistungen (zB Krankengeld, Wochengeld, Pflegegeld, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) vom zuständigen SV-Träger, bei dem die Person versichert ist, zu erbringen sind, auch wenn der Versicherte im Ausland tätig ist (Geldleistungsexport).