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C. Fazit

Thenmayer2. AuflMai 2024

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Je nach Fortschrittlichkeit der einschlägigen Branche bzw des Dienstgebers selbst oder auch nach seinem Unternehmensgegenstand ist durchaus denkbar, dass sich die (zumindest teilweise) Begleichung des Entgelts im Wege von Krypto Assets als orts- oder branchenüblich herausbilden wird. Vorstellbar sind insb „Mischvereinbarungen“, wonach das monatliche Fixum in Geld und bspw der variable, leistungsorientierte Entgeltbestandteil in Krypto-Assets beglichen wird.

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