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B. Entlohnung durch Krypto-Assets

Thenmayer2. AuflMai 2024

1. Zur Zulässigkeit der Entlohnung durch Krypto-Assets

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Das kollektivvertragliche Mindestentgelt kann nicht in Form von Krypto-Assets – oder anderen Sachleistungen – beglichen werden, sehr wohl aber allfällige Überzahlungen. Wo die Grenze zwischen diesen Entgeltbestandteilen verläuft, wird anhand unterschiedlicher Rechtsquellen festgelegt:

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