Prospektpflicht
Wer Wertpapiere309 oder Veranlagungen310 erstmals in Österreich anzubieten beabsichtigt, hat ehestmöglich eine Meldung zum Emissionskalender gem § 24 KMG 2019 zu machen: Dieser wird von der OeKB als Meldestelle gem § 23 KMG 2019 geführt.311 Die OeKB hat ein elektronisches Meldeportal zur Verfügung zu stellen.