Werden im Rahmen eines ICOs Wertpapiere291 oder Veranlagungen292 öffentlich angeboten,293 und fällt das ICO in den Anwendungsbereich des AltFG,294 besteht eine Informationspflicht, sofern das ICO dazu führen kann, dass der binnen zwölf Monaten durch die Ausgabe von Wertpapieren oder Veranlagungen nach dem AltFG emittierte Gesamtgegenwert EUR 250.000 übersteigt.295