vorheriges Dokument
nächstes Dokument

F. Informationspflichten nach AltFG

Brogyányi/Burian-Kerbl2. AuflMai 2024

121
Werden im Rahmen eines ICOs Wertpapiere291291Vgl Kapitel IX.B.1. oder Veranlagungen292292Vgl Kapitel IX.B.2. öffentlich angeboten,293293Vgl Kapitel IX.C.1.a. und fällt das ICO in den Anwendungsbereich des AltFG,294294Vgl Kapitel IX.B.4. besteht eine Informationspflicht, sofern das ICO dazu führen kann, dass der binnen zwölf Monaten durch die Ausgabe von Wertpapieren oder Veranlagungen nach dem AltFG emittierte Gesamtgegenwert EUR 250.000 übersteigt.295295Siehe § 4 AltFG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!