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F. Fazit

Brogyányi/Burian-Kerbl2. AuflMai 2024

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Das österr Gesellschaftsrecht bietet zum jetzigen Zeitpunkt bereits mehrere Möglichkeiten, die DLT (mehr oder weniger sinnvoll) einzusetzen:

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So können Krypto-Assets (in Kryptowährungen) als Sacheinlagen bei Personen- (GesbR, OG, KG und StG) und bei Kapitalgesellschaften (GmbH, FlexCo und AG) verwendet werden.179179Kapitel VIII.B.

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