Das österr Gesellschaftsrecht bietet zum jetzigen Zeitpunkt bereits mehrere Möglichkeiten, die DLT (mehr oder weniger sinnvoll) einzusetzen:So können Krypto-Assets (in Kryptowährungen) als Sacheinlagen bei Personen- (GesbR, OG, KG und StG) und bei Kapitalgesellschaften (GmbH, FlexCo und AG) verwendet werden.179