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Blockchain in der Rechtspraxis, Anderl
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B. Umsetzung einer „Regulatory Sandbox“ in Österreich
Tuder
2. Aufl
Mai 2024
Sandbox
Tuder
in
Anderl
(Hrsg), #Blockchain in der Rechtspraxis
2
(2024) Umsetzung einer „Regulatory Sandbox“ in Österreich Rz 9
9
Sandbox
Die rechtliche Umsetzung der Regulatory Sandbox erfolgte in Österreich in
§ 23a FMABG
.
17
17
BGBl I 2020/89; die Ausgestaltung der Sandbox orientiert sich dabei an den Empfehlungen, die die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) in ihrem Bericht „FinTech: Regulatory sandboxes and innovation hubs“ veröffentlicht haben; vgl
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/jc_2018_74_joint_report_on_regulatory_sandboxes_and_innovation_hubs.pdf
(zuletzt aufgerufen am 14. 4. 2024); dieser Bericht baut dabei wiederum auf dem „FinTech Action Plan“ der Europäischen Kommission (EK) aus dem Jahr 2018 auf; EK, COM(2018) 109 final,
https://finance.ec.europa.eu/publications/fintech-action-plan-more-competitive-and-innovative-european-financial-sector_en
(zuletzt aufgerufen am 14. 4. 2024); ausführlich hierzu
ErläutRV 139 BlgNR 27. GP
1;
Fleischmann
, ZFR 2019, 101 (102);
Potacs/Kircher
, RdW 2021, 8 (8 f) mwN.
Mit dem Inkrafttreten dieser Bestimmung am 1. 9. 2020 hatte die
FMA
eine
Sandbox einzurichten
.
18
18
ErläutRV 139 BlgNR 27. GP
1.
,
19
19
Der Bund leistet hierfür einen zweckgebundenen Beitrag in der Höhe von EUR 500.000,- pro Geschäftsjahr. Siehe § 23a Abs 8 FMABG; ausführlich hierzu
ErläutRV 139 BlgNR 27. GP
6;
F
reudenthaler
in
Tuder
930.
Sandbox
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