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H. Ergebnis und Ausblick

Zahradnik/Richter-Schöller/Sieder2. AuflMai 2024

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Zusammengefasst unterlagen klassische Kryptowährungen ohne zentrale ausgebende Stelle wie Bitcoin & Co lange wenig aufsichtsrechtlichen Beschränkungen. Ein Konzessionserfordernis wurde regelmäßig nur ausgelöst, wenn „echtes“ Geld ins Spiel kam, zB beim Umtausch gegen Fiatgeld oder bei der Ausgabe von Krypto-Assets, deren Wert an Fiatgeld gekoppelt war. Letztlich hängen die rechtlichen Rahmenbedingungen von Kryptowährungsgeschäften aber auch weiterhin immer von der Ausgestaltung der jeweiligen Coins oder Token ab.

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