Seit Beginn des Blockchain-Hypes im Jahr 2018 hat sich ein breites Spektrum an diversen Krypto-Assets am Markt entwickelt. Parallel dazu entstand in der medialen, technischen und rechtswissenschaftlichen Diskussion auch ein
Dickicht der Fachbegriffe: Mangels einheitlicher Terminologie haben sich tw selbst für idente Kategorien von Krypto-Assets mehrere unterschiedliche Bezeichnungen etabliert, die entweder synonym – oder im Worst Case sogar widersprüchlich – verwendet werden. Dieses Begriffschaos beeinträchtigt nicht nur eine fundierte (rechts-)wissenschaftliche Diskussion, sondern auch die Rechtssicherheit: Die (zivil- und verbraucherschutz-)rechtliche Würdigung von Krypto-Assets erfordert nämlich eine eindeutige, stringente Zuordnung zu den diversen Kategorien von Token und Coins.