Datenschutzgrundsätze
Wie bereits kurz dargestellt, sieht Art 5 DSGVO einige zentrale Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Aufgrund der Anwendbarkeit des Datenschutzrechts auf die Blockchain, sind diese Prinzipien selbstverständlich auch in der verteilten Datenkette zu berücksichtigen: