Steuerschuldner ist grundsätzlich der leistende Unternehmer. Die Steuerschuld entsteht idR im Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerabfuhr hat sodann bis zum 15. des 2. folgenden Monates zu erfolgen. Zusätzlich muss eine Umsatzsteuerjahreserklärung erstellt werden. Im Fall von ig Lieferungen oder sonstigen Leistungen muss darüber hinaus eine Zusammenfassende Meldung erstellt werden.