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2. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Pummerer15. AuflAugust 2023

Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft umfassen im Wesentlichen die Einkünfte, die sich aus der Erzeugung von pflanzlichen und tierischen Produkten mit Hilfe der Naturkräfte ergeben („Ausnützen der Kräfte der Natur“ – Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wein- und Gartenbau, Binnenfischerei, Fischzucht, Tierzucht, Bienenzucht, …) (§ 21).

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