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1. Grundsätzliches

Pummerer15. AuflAugust 2023

Die betrieblichen Einkunftsarten sind dadurch gekennzeichnet, dass im steuerrechtlichen Sinn ein „Betrieb“ vorliegt. Was ein Betrieb ist, ist im Gesetz nicht definiert. Allgemein wird darunter eine

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Zusammenfassung von Produktionsmitteln zu einer selbständigen organisatorischen Einheit verstanden. Die Wirtschaftsgüter, die der Erzielung des Einkommens dienen, bilden das Betriebsvermögen (das Vorliegen von Betriebsvermögen ist aber keine Voraussetzung für das Vorliegen einer betrieblichen Einkunftsart). Ein Stpfl kann mehrere Betriebe, auch innerhalb derselben Einkunftsart, haben. Ein Betrieb kann aus mehreren Teilbetrieben bestehen, die wiederum eine relativ selbständige Einheit innerhalb eines Betriebes darstellen.

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