Gegenstand der Einkommensteuer (ESt) ist das Einkommen natürlicher Personen. Die ESt ist die aufkommensmäßig wichtigste Steuer. Sie umfasst die veranlagte ESt, die Lohnsteuer (LSt) und die Kapitalertragsteuer (KESt) sowie die Immobilienertragsteuer (ImmoESt), wobei die drei zuletzt Genannten nur besondere Erhebungsformen der ESt darstellen.