Steuerträger ist derjenige, der die Steuer wirtschaftlich tatsächlich letztendlich trägt (dessen Vermögen oder Einkommen endgültig verringert wird). Steuerträger und Steuerschuldner fallen auseinander, wenn dem Steuerschuldner eine Überwälzung der Steuer auf eine andere Person gelingt, indem er die Steuer voll oder teilweise „weiterverrechnen“ kann. Dies hat zur Folge, dass sich sein Erfolg (Gewinn) und sein Vermögen durch die Steuer nicht ändern.