Steuerzahler ist derjenige, der gesetzlich zur Zahlung der Steuer (Abfuhr an den Steuergläubiger) verpflichtet ist. In den meisten Fällen stimmen Steuerzahler und Steuerschuldner überein. In Ausnahmefällen hat der Steuerzahler die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners einzubehalten und abzuführen. Dies gilt zB für den Arbeitgeber, der die Lohnsteuer des Arbeitnehmers oder den Schuldner von Seite 4Kapitalerträgen, der die Kapitalertragsteuer (KESt) für denjenigen, der Anspruch auf die Kapitalerträge hat, administrieren, einbehalten und abführen muss.