Steuerschuldner ist, wer einen Steuertatbestand erfüllt (im Gegensatz zur obigen abstrakten Steuerpflicht konkret). Der Steuerschuldner ist Träger steuerlicher Rechte (zB Parteiengehör, Antrags- und Optionsrechte) und Pflichten (Aufzeichnungs-, Melde-, Mitwirkungs- und vermögensrechtlicher Pflichten = Geldleistung). Jeder Steuerschuldner ist gleichzeitig Stpfl, aber nicht jeder Stpfl Steuerschuldner.