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3.2. Allgemeine Sachbeweislehre/Der aspektbezogene Beweismittelbegriff/Produkte Künstlicher Intelligenz/Die ZPO im Metaverse

Kolland/Kolland-Twaroch1. AuflFebruar 2024

3.2.1. Zum Stand der digitalen55Zu den Begriffen:
Unter „digital“ bzw „elektronisch“ verstehen wir ein Verfahren, das Daten in zwei Zuständen erzeugt, speichert und verarbeitet (positiv und nicht-positiv) samt den Ergebnissen dieses Verfahrens.
Unter „virtuell“ verstehen wir digitale Phänomene einschließlich aller Interaktionen solcher Phänomene mit Menschen. Dies inkludiert digitale Erscheinungsformen wie das Metaverse (vgl dazu insb Rz 11 f), in die deren Nutzer eintaucht und wo er sich als Teil des digitalen Metaverse begreift (Immersion). Virtuell ist insofern als Überbegriff zu verstehen.
Entwicklung

Augmented Reality

Chat-Bots

digitale Beweismittel

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