Vergleich
Mit dem gerichtlichen Vergleich zusammenhängende Fragestellungen und Rechtsfolgen sind nur vor dem Hintergrund seiner janusköpfigen Rechtsnatur verständlich.Der gerichtliche Vergleich ist ein vor Gericht geschlossener prozessrechtlicher Vertrag, durch den die Parteien den Rechtsstreit gütlich beenden oder (nur) einzelne Streitpunkte bereinigen. Er ist nach hA als doppelfunktionale Prozesshandlung zu qualifizieren und hat dementsprechend zugleich sowohl den Charakter einer Prozesshandlung als auch eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäftes.46