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2.3. Doppelfunktionalität - Rechtsnatur des Prozessvergleiches

Stefan1. AuflFebruar 2024

Vergleich

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Mit dem gerichtlichen Vergleich zusammenhängende Fragestellungen und Rechtsfolgen sind nur vor dem Hintergrund seiner janusköpfigen Rechtsnatur verständlich.

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Der gerichtliche Vergleich ist ein vor Gericht geschlossener prozessrechtlicher Vertrag, durch den die Parteien den Rechtsstreit gütlich beenden oder (nur) einzelne Streitpunkte bereinigen. Er ist nach hA als doppelfunktionale Prozesshandlung zu qualifizieren und hat dementsprechend zugleich sowohl den Charakter einer Prozesshandlung als auch eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäftes.4646R S0032587 ; OGH 25. 11. 2008, 5 Ob 199/08p; 21. 11. 2017, 4 Ob 219/17k; zuletzt 31. 5. 2023, 5 Ob 37/23m uva; VwGH 23. 9. 2021, Ra 2021/16/0051; Albiez/Pablik/Parzmayr, Handbuch Zivilprozess2 54; Anzenberger, Der gerichtliche Vergleich 30 (mit zahlreichen Nachweisen in FN 208 f); Gitschthaler in Rechberger/Klicka5 § 204 ZPO Rz 6 f; Klicka in Fasching/Konecny3 II/3 §§ 204-206 ZPO Rz 8 und 33 ff.

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