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1.2. Der Inhalt der vorbereitenden Tagsatzung

Kolland1. AuflFebruar 2024

vorbereitende Tagsatzung

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Der Zweck der vorbereitenden Tagsatzung liegt darin, eine rasche und effiziente Abwicklung des Verfahrens zu erreichen.

Dies soll inhaltlich durch Sammlung von Vorbringen, Abgrenzung der strittigen von den unstrittigen Sachverhaltselementen, Erörterung der wesentlichen Sach- und Rechtslage, abschließende Klärung der Prozesseinreden, Festlegung des Prozessprogramms und gegebenenfalls durch erste oder sogar abschließende Beweisaufnahmen geschehen. Auch die Erledigung sonstiger prozessualer Fragen kann Zweck und damit auch Inhalt der vorbereitenden Tagsatzung sein, etwa die Entscheidung über eine Unterbrechung des Verfahrens,3030Siehe zur Unterbrechung Kapitel B.8., Rz 1 ff. über die Zulässigkeit einer Nebenintervention3131Siehe zur Nebenintervention Kapitel B.9., Rz 339 ff. oder über die Berichtigung der Parteienbezeichnung3232Siehe zur Berichtigung der Parteienbezeichnung Kapitel B.5., Rz 20 f. und andere Zwischenstreitigkeiten.

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