vorbereitende Tagsatzung
Der Zweck der vorbereitenden Tagsatzung liegt darin, eine rasche und effiziente Abwicklung des Verfahrens zu erreichen.Dies soll inhaltlich durch Sammlung von Vorbringen, Abgrenzung der strittigen von den unstrittigen Sachverhaltselementen, Erörterung der wesentlichen Sach- und Rechtslage, abschließende Klärung der Prozesseinreden, Festlegung des Prozessprogramms und gegebenenfalls durch erste oder sogar abschließende Beweisaufnahmen geschehen. Auch die Erledigung sonstiger prozessualer Fragen kann Zweck und damit auch Inhalt der vorbereitenden Tagsatzung sein, etwa die Entscheidung über eine Unterbrechung des Verfahrens,30 über die Zulässigkeit einer Nebenintervention31 oder über die Berichtigung der Parteienbezeichnung32 und andere Zwischenstreitigkeiten.