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1.1. Die Ausschreibung der vorbereitenden Tagsatzung

Kolland1. AuflFebruar 2024

vorbereitende Tagsatzung

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In der vorbereitenden Tagsatzung werden, sofern kein Vergleich geschlossen wird, die Weichen für das Beweisverfahren gestellt. Gericht und Parteien müssen sich deswegen gründlich auf sie vorbereiten. Obwohl es sich dabei um eine gesetzlich verankerte Selbstverständlichkeit handelt,11Vgl etwa § 56 Abs 2 Geo, wonach sich der Richter vor den Tagsatzungen mit dem Akteninhalt und den in Betracht kommenden Rechtsfragen vertraut zu machen hat; und § 9 Abs 1 RAO, wonach der Rechtsanwalt verpflichtet ist, die übernommenen Vertretungen gemäß dem Gesetz - und damit auch der ZPO - zu führen und die Rechte seiner Partei gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten. ErläutRV ZVN 2002, 962 BlgNR 21. GP 17 und 32 f. ist dies in der Praxis − auf der einen wie auf der anderen Seite − nicht immer der Fall.

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