vorbereitende Tagsatzung
In der vorbereitenden Tagsatzung werden, sofern kein Vergleich geschlossen wird, die Weichen für das Beweisverfahren gestellt. Gericht und Parteien müssen sich deswegen gründlich auf sie vorbereiten. Obwohl es sich dabei um eine gesetzlich verankerte Selbstverständlichkeit handelt,1 ist dies in der Praxis − auf der einen wie auf der anderen Seite − nicht immer der Fall.