vorheriges Dokument
nächstes Dokument

6.3. Die Aufrechnungseinrede (Einwendung von Gegenforderungen)

Kolland1. AuflFebruar 2024

6.3.1. Wesen und Zweck der Aufrechnungseinrede

Aufrechnungseinrede

30
Die Aufrechnungseinrede ist eine prozessuale Einwendung mit Eventualcharakter, die erst und nur für den Fall wirksam wird, dass das Gericht den Bestand der Hauptforderung bejaht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte